Ratgeber

Hinweisgebersysteme vergleichen: 10 Kriterien nach HinSchG

Ein Hinweisgebersystem muss vor allem die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz tragen. Diese zehn Kriterien machen Anbieter vergleichbar, mit der Antwort von portalIO Trust zu jedem Punkt.

Die 10 Kriterien im Überblick

Gesetzliche Anforderung, worauf Sie achten sollten und wie portalIO Trust sie umsetzt.

Vergleichskriterien für Hinweisgebersysteme
KriteriumAnforderung und PrüffrageportalIO Trust
MeldekanäleMeldungen müssen mündlich oder in Textform möglich sein, auf Wunsch auch in einem persönlichen Treffen (§ 16 Abs. 3 HinSchG).Web-Formular und E-Mail in jedem Paket, Telefon und Post ab Business. Ein persönliches Treffen lässt sich vereinbaren.
AnonymitätAnonyme Meldungen sind nicht vorgeschrieben, sollen aber bearbeitet werden. Entscheidend ist, ob Rückfragen trotzdem möglich sind.Meldung ohne Konto. Über Zugangscode und PIN bleibt die hinweisgebende Person für Rückfragen erreichbar, ohne ihren Namen zu nennen.
FristenEingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung zu Folgemaßnahmen innerhalb von 3 Monaten (§ 17 HinSchG).Beide Fristen werden je Fall berechnet, mit Erinnerung. Ab Business zeigt ein SLA-Dashboard alle Fristen und eskaliert.
VertraulichkeitDie Identität darf nur den zuständigen Personen bekannt werden (§ 8 HinSchG). Prüfen Sie, wer technisch Zugriff hat.Zugriff nur mit Trust-Rolle. Meldeinhalte und Identitätsangaben sind feldweise mit AES-256-GCM verschlüsselt.
ZuständigkeitenDie Meldestelle muss unabhängig und fachkundig arbeiten. Jeder Fall braucht eine benannte Zuständigkeit und Vertretung.Fallbearbeiter und Compliance-Beauftragte als eigene Rollen. Ab Business verteilt eine Round-Robin-Zuweisung neue Fälle.
DokumentationJede Meldung ist unter Wahrung der Vertraulichkeit zu dokumentieren (§ 11 HinSchG).Jeder Bearbeitungsschritt steht im Audit-Log. Fälle und Verläufe lassen sich für Prüfungen exportieren.
LöschungDie Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht (§ 11 Abs. 5 HinSchG).Automatische Löschung nach einer einstellbaren Frist, voreingestellt sind drei Jahre.
Hosting und VertragHinweise enthalten besonders schützenswerte Daten. Achten Sie auf Serverstandort, Zertifizierung und Auftragsverarbeitungsvertrag.Server in Deutschland, die AIDA ORGA Dortmund GmbH ist nach ISO 27001 zertifiziert. Einen AVV stellen wir bereit.
Mehrere GesellschaftenUnternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten dürfen eine gemeinsame Meldestelle betreiben (§ 14 Abs. 2 HinSchG).Gemeinsame Meldestelle als Add-on ab Business: eigenes Meldeportal je Gesellschaft, ein zentrales Fallteam.
KostenVergleichen Sie die Kosten über 12 bis 36 Monate, einschließlich Gebühren pro Fall, Einrichtung und Zusatzkanälen.Basic 74,90 €, Business 174,90 € im Monat zzgl. MwSt. Jahrespreis: 10 Monate. Keine Gebühren pro Fall.

Erst die Pflichten, dann die Funktionen

Seit dem 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle betreiben. Angeboten werden dafür spezialisierte Hinweisgebersysteme, Module in HR- oder Compliance-Suiten und angepasste Ticket-Systeme.

Funktionslisten lassen sich schlecht vergleichen. Besser ist es, jeden Anbieter an denselben gesetzlichen Anforderungen zu messen und zu fragen, wie er sie im Alltag umsetzt. Die Tabelle oben fasst die zehn wichtigsten Kriterien zusammen.

So gehen Sie bei der Auswahl vor

Klären Sie mit Legal, HR und Betriebsrat, wer die Meldestelle besetzt und welche Kanäle Sie anbieten wollen. Wählen Sie dann zwei oder drei Anbieter anhand der Kriterien aus.

Spielen Sie in der Vorführung einen echten Fall durch: Eingang, Bestätigung, Rückfrage an die hinweisgebende Person, Vertretung und Rückmeldung. So sehen Sie, ob das System den Ablauf trägt. Zum Abschluss gehören Auftragsverarbeitungsvertrag und Löschkonzept in den Vertrag.

Häufige Fragen

Auf die Pflichten aus dem HinSchG: Meldekanäle, Vertraulichkeit, die Fristen von 7 Tagen und 3 Monaten, Dokumentation und Löschung. Erst danach zählen Bedienung, Preis und Anbindung an Ihre IT.

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Software vor. Ein Postfach erfüllt aber weder Fristenkontrolle noch Rollentrennung oder Löschfristen von selbst, und anonyme Rückfragen sind damit kaum möglich. Den Nachweis müssen Sie dann manuell führen.

Nein, eine Pflicht für anonyme Meldekanäle gibt es nicht. Die Meldestelle soll anonyme Meldungen aber bearbeiten. Ein System mit anonymem Rückkanal macht das praktikabel.

Das hängt vom Preismodell ab: pauschal, nach Beschäftigten oder pro Fall. portalIO Trust kostet 74,90 € im Monat für bis zu 75 Beschäftigte und 174,90 € für bis zu 150, ohne Gebühren pro Fall. Alle Preise zzgl. MwSt.

portalIO Trust wird in Deutschland entwickelt und gehostet, verschlüsselt Meldeinhalte feldweise, überwacht die gesetzlichen Fristen und löscht Fälle automatisch nach der eingestellten Frist. Die Preise stehen offen auf der Website, Gebühren pro Fall gibt es nicht.

Die Kriterien am eigenen Fall prüfen

Im Einführungsgespräch gehen wir Ihre Kanäle, Rollen und Fristen durch und zeigen den Ablauf in portalIO Trust.

Kosten & Preismodelle
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